Rechtliches

Regeln für den Betrieb von Multikoptern (Drohnen) in der Schweiz


Was jeder Pilot ab dem 01. Januar 2024 benötigt:

  • UAS Betreiber ID   (ausser sie fliegen für eine Behörde oder Insditution, dann muss diese die Betreiber ID lösen)
  • Fernpiloten Zeugnis A1/A3 oder A2, ausser sie fliegen eine Drohne mit weniger als 250 g
  • Haftpflichtversicherung

Auf der Webseite vom BAZL finden Sie alle nötigen Informationen, wie auch das Anmelde Portal für die Betreiber ID und die Fernpiloten Zeugnisse.